Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur besseren Lesbarkeit werden in diesen Geschäftsbedingungen teilweise geschlechtsspezifische Begriffe (z.B. der Kunde bzw. der Kandidat) verwendet, diese sind jedoch geschlechtsneutral zu verstehen, sodass sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint sind.

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von Rivna Partners GmbH, Marc-Aurel-Straße 10/3.OG, 1010 Wien (in weiterer Folge als „RIVNA Partners“ bezeichnet) im Zusammenhang mit der Rekrutierung von potenziellen Mitarbeitern für den Vertragspartner eines mit RIVNA Partners abgeschlossenen Mandatsvertrages (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben eine unbefristete Geltungsdauer. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen RIVNA Partners und dem Kunden geschlossenen Vertrag.

  • 1.2 Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Leistungsumfang

  • 2.1 RIVNA Partners präsentiert dem Kunden für zuvor vereinbarte Positionen potenzielle Kandidaten oder Kandidatenprofile, die für den Kunden von Interesse sein könnten. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden und auf Basis eines mit dem Kunden abgeschlossenen Mandatsvertrages.

3. Honorar

  • 3.1 Das Honorar basiert auf einem im Mandatsvertrag festgelegten Prozentsatzes der Gesamtremuneration des vermittelten Kandidaten. Die Gesamtremuneration wird – sofern im Mandatsvertrag nichts anders definiert ist – wie folgt definiert: Die Summe aus OTE (On Target Earnings) inklusive garantierter Bonuszahlung (dies entspricht dem Vollzeit Jahresbruttoeinkommen zuzüglich garantierter Bonuszahlungen), Sign-On-Bonifikationen (dies umfasst Einmalzahlungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstvertrages), möglicher variabler Bonifikations- oder sonstiger möglicher variabler Zahlungen wie z.B. Umsatzbeteiligungen oder freiwilliger Sonderzahlungen. Im Falle einer befristeten, verkürzten oder Teilzeit-Anstellung wird die vereinbarte Vergütung auf ein äquivalentes Jahresbruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung (Full-Time-Equivalent) hochgerechnet.

  • 3.2 Falls ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt wird, wird für Zwecke der Berechnung der Gesamtremuneration ein Pauschalbetrag von EUR 20.000 EUR zum Jahresbruttoeinkommen hinzugerechnet.

  • 3.3 Die Gesamtremuneration wird jedoch stets mit mindestens EUR 10.000 festgelegt.

  • 3.4 Der Honoraranspruch ist von der tatsächlichen Dauer des eingegangenen Arbeitsverhältnisses unabhängig und entsteht daher auch, wenn das Arbeitsverhältnis nachträglich aufgehoben wird, sofern nicht im Mandatsvertrag eine Garantie vereinbart wird.

  • 3.5 Reisekosten, die für Kandidaten für vereinbarte Interviewtermine entstehen, trägt der Kunde.

4. Dauer des Auftrags

  • 4.1 Der Vertrag endet, sobald der Kunde mit einem der vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsverhältnis oder eine sonstige arbeitnehmerähnliche Vertragsbeziehung (dies umfasst auch einen allfälligen freien Dienstvertrag oder Werkvertrag) eingeht oder spätestens nach 6 Monaten, sofern nicht einvernehmlich eine Verlängerung vereinbart wurde.

  • 4.2 Der Kunde informiert RIVNA Partners innerhalb einer Woche nach Einstellungszusage schriftlich über die Anstellung eines vorgeschlagenen Kandidaten und gibt dabei die vollständige Jahresremuneration bekannt.

  • 4.3 Falls ein von RIVNA Partners vorgeschlagener Kandidat nicht ausgewählt wird, verpflichtet sich der Kunde, den Kandidaten innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Zeitpunkt des Kennenlernens dieses Kandidaten, weder anzustellen noch anderweitig zu beschäftigen (Freelancing, Werkvertrages oder ähnliches) oder die Informationen des Kandidaten an andere Unternehmen (dies inkludiert auch verbundene Unternehmen) weiterzugeben. Andernfalls wird das Erfolgshonorar fällig.

5. Zahlungsmodus / Verzugszinsen

  • 5.1 Der Zahlungsmodus wird im entsprechenden Mandatsvertrag geregelt.

  • 5.2 Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, werden von den rückständigen Rechnungsbeträgen unternehmerische Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über den Basiszinssatz pro Jahr verrechnet.

6. Haftung und Gewährleistung

  • 6.1 RIVNA Partners übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch vermittelte Personen oder die Vermittlung von Personen entstanden sind. RIVNA Partners schließt jegliche Haftung für Schäden, entgangenen Gewinn, Kosten und Verluste aus, die dem Kunden aus dem Mandatsvertrag entstehen, außer im Fall von Vorsatz seitens RIVNA Partners. Ebenso wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Alle Angaben zu den Kandidaten beruhen auf den Informationen der Kandidaten selbst oder Dritter, daher übernimmt RIVNA Partners keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. RIVNA Partners kann auch nicht garantieren, dass ein vorgeschlagener Kandidat sich nicht anderweitig entscheidet.

7. Vertraulichkeit

  • 7.1 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die die Vertragsparteien von der jeweils offenlegenden Partei zur Abwicklung des Vertrags erhält. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die der jeweils empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, bei denen es sich um öffentlich verfügbare Informationen handelt oder die durch die offenlegende Partei explizit als nicht vertraulich bezeichnet wurden.

  • 7.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu diese Informationen lediglich im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zwischen RIVNA Partners und dem Kunden zu verwenden und nur für diese Erfüllung erforderlichen Mitarbeitern zugänglich zu machen.

  • 7.3 Der Kunde stimmt einer Auswertung und Verwendung der von ihm übermittelten vertraulichen Informationen jedoch insoweit zu, als dass RIVNA Partners die vertraulichen Informationen auswerten und in anonymisierter Form, und ohne Rückführbarkeit auf den Kunden, zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen verwenden darf.

  • 7.4 Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über die Vertragsdauer hinaus unbefristet.

8. Datenschutz

  • 8.1 RIVNA Partners und der Kunde sind für die Vertragserfüllung jeweils eigenständige Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO und als solche zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die elektronisch übermittelten personenbezogenen Daten von Kandidaten sorgfältig aufzubewahren und keinen Unbefugten zur Verfügung zu stellen.

  • 8.2 Die Verantwortung von RIVNA Partners endet jedenfalls mit dem Zeitpunkt, wo der Kunde mit dem Kandidaten eine Vertragsbeziehung im Sinne des Punkt 4.1 dieses Vertrages eingeht und das Vermittlungshonorar vollständig bezahlt wurde. Der Kunde verpflichtet sich ab diesen Zeitpunkt, RIVNA Partners jedenfalls diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

  • 8.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf etwaige Auskunftsersuchen gemäß Art 13 DSGVO einzugehen und diese binnen angemessener Frist wahrheitsgemäß zu beantworten sowie darauffolgenden Löschungsersuchen umgehend nachzukommen und im Anschluss RIVNA Partners davon zu verständigen.

  • 8.4 Der Kunde verpflichtet sich daher ausdrücklich und insbesondere, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der DSGVO einzuhalten und keine datenschutzwidrige Verwendung der ihm überlassenen Daten zuzulassen. Sollte es dennoch zu einem Datenschutzverstoß kommen – unabhängig vom Verschulden – so wird der Kunde umgehend RIVNA Partners davon informieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen.

  • 8.5 Sollten Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch den Kunden etwaige Ansprüche betroffener Personen auslösen, so verpflichtet sich der Kunde RIVNA Partners von diesen schad- und klaglos zu halten.

  • 8.6 Wenn RIVNA Partners personenbezogene Daten (Lebenslauf, Nachweise, Motivationsschreiben, etc.) an den Kunden übermittelt, so erfolgt dies ausschließlich zur Vertragserfüllung (Suche, Identifikation, Validierung und Auswahl von Kandidaten sowie Beratung bei Rekrutierungsprojekten).

  • 8.7 Die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Kunden ist auf diesen Zweck beschränkt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde die personenbezogenen Daten umgehend löschen, sofern ein Kandidat nicht weiter in Betracht gezogen wird oder von RIVNA Partners dazu aufgefordert wird. Nach Aufforderung durch RIVNA Partners ist diese Löschung gegebenenfalls zu bestätigen.

  • 8.8 Die Übermittlung personenbezogener Daten durch den Kunden an Dritte ist untersagt. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Der Kunde haftet für ein etwaige Übertragung an Dritten und wird RIVNA Partners im Falle einer erfolgten Übertragung an Dritte unverzüglich informieren.

  • 8.9 Sofern der Kunde personenbezogene Daten an RIVNA Partners übermittelt, bestätigt dieser, dass die Verarbeitung solcher Daten für Zwecke der Vertragserfüllung keine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften darstellt.

  • 8.10 Alle Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Datenschutz bestehen über die Vertragsdauer hinaus unbefristet.

9. Schlussbestimmungen

  • 9.1 Falls einzelne Regelungen unwirksam sind oder sein sollten, müssen sie derart umgedeutet bzw. ergänzt werden, dass der mit der betroffenen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck weitgehend erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
  • 9.2 Der Unterzeichner jeder Partei erklärt und bestätigt, dass er für die jeweilige Partei die ausreichende Vertretungsbefugnis besitzt, um die Partei rechtsgültig zu binden.
  • 9.3 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei die Vertragsparteien bereits eine fortgeschrittene elektronische Signatur als ausreichend vereinbaren. Dies gilt auch für das Aufheben des Schriftformerfordernisses.
  • 9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort ist Wien.
  • 9.5 Sämtliche Verträge und daraus resultierende Ansprüche sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.